Die ÜWG hat eine Resolution zur Stärkung der kommunalen Finanzen in die Gemeindevertretung eingebracht. Hintergrund sind steigende Umlagen, sinkende Zuweisungen und immer mehr Pflichtaufgaben für
die Kommunen. Der neue Vorstand der ÜWG war aktiv an der Ausarbeitung beteiligt und setzt damit direkt ein erstes politisches Zeichen.
Die Resolution wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig beschlossen. Ein starkes Signal für die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde!
Im folgenden finden Sie die Resolution im Wortlaut. Einen Pressebericht des Echo finden Sie unter dem folgenden Link: Mossautal verabschiedet Resolution zur finanziellen Lage
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal stellt im Rahmen ihrer Haushaltsverantwortung fest:
Im Haushaltsjahr 2025 betragen die ordentlichen Erträge 7.290.713 EUR, während sich die ordentlichen Aufwendungen auf 7.121.846 EUR
belaufen. Trotz eines rechnerisch ausgeglichenen Haushalts ist der tatsächliche Gestaltungsspielraum äußerst gering, da rund 95 % der Aufwendungen auf gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben
entfallen.
Ein wesentlicher Belastungsfaktor ist die Umlagesituation: Die Kreis- und Schulumlage betrug im Jahr 2025 insgesamt
2.154.709 EUR. Dem gegenüber stehen Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von 1.263.233 EUR.
Durch die Erhöhung der Umlagegrundlage durch das Land Hessen ergeben sich für das Jahr 2026 - bei unveränderten Hebesätzen - weitere deutliche
Steigerungen der Umlagebelastungen:
Kreis- und Schulumlage: 2.412.834 EUR - dies entspricht einer Mehrbelastung von
258.125 EUR gegenüber 2025.
Gleichzeitig sinken die Schlüsselzuweisungen vom Land auf 1.018.127 EUR - dies bedeutet Mindereinnahmen von 245.106
EUR.
Allein diese gegenläufige Entwicklung - steigende Umlagen bei sinkenden Landes-zuweisungen - beschert Mossautal über eine halbe Million EUR fehlender Haushaltsmittel.
Wobei hier die in Rede stehende Erhöhung der Kreisumlage noch nicht eingerechnet ist, weil der Odenwaldkreis seinen Haushalt erst nach der anstehenden Kommunalwahl
einbringen wird.
Als Flächengemeinde mit mehreren Ortsteilen trägt Mossautal Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen örtlichen Daseinsvorsorge. Hierzu gehören insbesondere:
die Unterhaltung und Sanierung gemeindlicher Straßen und Liegenschaften,
die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung,
die Ausstattung und Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr,
Investitionen in Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie sonstige Pflichtaufgaben.
Allein im Jahr 2025 beträgt der Zuschussbedarf:
für Kinderbetreuung: 597.562 EUR
für die Freiwillige Feuerwehr: 152.956 EUR
Diese Aufgaben sind weit überwiegend gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig steigen Umfang und Qualitätsanforderungen stetig an. Neue oder erweiterte Aufgaben werden übertragen, ohne dass eine
dauerhaft auskömmliche Finanzierung in vollem Umfang gewährleistet ist.
Die dargestellten Zahlen zeigen deutlich: Die strukturelle Belastung der Gemeinde Mossautal ist nicht Ausdruck fehlender Haushaltsdisziplin, sondern Ergebnis eines zunehmenden Missverhältnisses zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung.
Die Gemeinde Mossautal erkennt die finanziellen Herausforderungen aller staatlichen Ebenen an. Gleichwohl bedarf es einer fairen und transparenten
Lastenverteilung zwischen Bund, Land, Kreis und Kommunen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeindevertretung Mossautal:
· Eine strukturell verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen durch Land und Bund.
· Die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips bei Übertragung neuer oder erweiterter Aufgaben.
· Eine regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Standards und Berichtspflichten auf Praxistauglichkeit und Finanzierbarkeit.
· Eine Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklungen.
·
Eine partnerschaftliche Initiative des Odenwaldkreises gemeinsam mit seinen kreisangehörigen Kommunen gegenüber dem Land Hessen zur nachhaltigen Stärkung der
kommunalen Finanzbasis.
Die Gemeinde Mossautal bekennt sich ausdrücklich zu einer soliden und verantwortungsvollen Haushaltsführung. Eine dauerhafte Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung ist jedoch nur möglich, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen verlässlich und strukturell tragfähig gestaltet werden.
Diese Resolution ist der Hessischen Landesregierung, den Mitgliedern des Hessischen Landtages, den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises, dem Odenwaldkreis sowie
den kommunalen Spitzenverbänden zuzuleiten.
Mossautal, den 02. März 2026
Die Fraktionsvorsitzenden
K.-D. Götz (ÜWG) - A. Miedtke (CDU) - O. Spiekermann (SPD) - A. Godding (AFD)